Vorteile des Leasingnehmers
Das Leasing beinhaltet stets einen Vertrag bzw. eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Auf der einen Seite ist das der Leasinggeber, der das Leasingobjekt zur Verfügung gestellt. Auf der anderen Seite ist das der Leasingnehmer, der letztendlich das Leasingobjekt mietet und somit nutzen kann.
Leasing an sich hat für den Leasingnehmer sowohl Vorteile als auch Nachteile, welche zum Teil von der Art vom Leasing abhängig sind. Zudem sollte man auch zwischen dem privaten und dem gewerblichen Leasing unterscheiden, wenn es um die Tatsache geht, die Vor- und Nachteile vom Leasingnehmer zu benennen. Für den privaten Leasingnehmer ist als ein Hauptvorteil zu nennen, dass der Leasingnehmer sich durch das Leasing die Nutzung eines Objektes leisten kann, was unter Umständen mittels einer Finanzierung durch einen Kredit nicht möglich wäre. Fast ausnahmslos wird das private Leasing in Form des KFZ-Leasings genutzt. Der Vorteil beim KFZ-Leasing besteht in erster Linie in den relativ niedrigen Leasingraten. Während eine Finanzierung durch einen Kredit für nicht wenige Kunden aufgrund der recht hohen Monatsraten nicht möglich ist, können sich das Leasing wegen der moderaten Ratenhöhe deutlich mehr Personen leisten. Zustande kommt diese recht geringe Monatsrate zum einen dadurch, dass eine Sonderzahlung als Vorauszahlung auf die Raten bei Vertragsabschluss erfolgt. Zum anderen muss beim Leasing nicht der volle Fahrzeugwert mittels der Leasingraten finanziert werden, wie es bei der Aufnahme eines Kredites immer üblich ist, da der Leasingnehmer erst durch Zahlung des Restwertes und Kauf des Fahrzeuges Eigentümer wird, falls dieses gewünscht ist.
Noch mehr Vorteile bestehen beim Leasing für den Leasingnehmer, wenn das Leasing im gewerblichen Bereich stattfindet. Hier werden neben Fahrzeugen dann auch Maschinen und teilweise auch Immobilien geleast. Der große Vorteil beim gewerblichen Leasing ist für den Leasingnehmer zusätzlich zur bereits erwähnten moderaten Leasingrate aufgrund der Möglichkeit vorhanden, die Leasingraten und auch die Sonderzahlung steuerlich absetzen zu können. Die Leasingraten werden als Betriebsausgaben anerkannt, sodass hier ein nicht unerheblicher „Steuerspareffekt“ für den Leasingnehmer vorhanden ist. Im privaten Bereich ist es hingegen nicht möglich, dass die Leasingraten steuerlich geltend gemacht werden können.
Daher wird das Leasing heute allgemein auch deutlich mehr im gewerblichen als im privaten Bereich genutzt. Ein weiterer Vorteil für den Leasingnehmer im gewerblichen Bereich besteht außerdem noch darin, dass er nicht Eigentümer des Leasinggutes ist, und der Gegenwert somit auch nicht als Bestand in die Bilanz einfließt. Es gibt sogar im Bereich des Immobilien-Leasing extra spezielle Varianten, im Rahmen derer ein Gebäude verkauft wird, und der Verkäufer selbst dann dieses verkaufte Objekt „zurück“ least. Auch hier steht der zuvor genannte steuerliche und bilanztechnische Aspekt in den meisten Fällen als Vorteil für den Leasingnehmer im Vordergrund.