Leasingvertrag: Restwertvertrag
Beim Restwert handelt es sich bei einem Leasingeschäft um den Betrag, welcher am Ende der Vertragslaufzeit nicht durch die laufenden Leasingraten abgezahlt wurde. Das Restwert-Leasing ist eine Vertragsart, welche unter die Teilamortisations-Verträge fällt, da am Ende der Vertragslaufzeit nicht der gesamte Leasingwert bezahlt wurde.
Der Restwert für das Leasingobjekt wird bereits mit dem Abschluss des Restwert-Leasingvertrages festgelegt. Somit hat der Restwert einen direkten Einfluss auf die zu zahlenden Leasingraten. Denn die Leasingarten werden nur anhand des Objektwertes, zuzüglich der Zinsen und Gebühren, abzüglich des Restwertes berechnet. Dies bedeutet, dass ein Leasingnehmer, welcher besonders niedrige Leasingraten zahlen möchte, einen hohen Restwert mit dem Leasinggeber vereinbaren sollte. Allerdings wird der Restwert häufig in der Höhe des Restbuchwertes oder des Marktwertes, welcher zum Ende der Vertragslaufzeit voraussichtlich besteht, festgelegt. Dieses geschieht häufig aus dem Grund, da der Leasingnehmer das Leasingobjekt während der Vertragslaufzeit nutzt und somit die Haftung für den Restwert übernehmen muss. Die berechneten Leasingraten muss der Leasingnehmer im Anschluss während der gesamten Vertragslaufzeit in gleicher Höhe an den Leasinggeber zahlen. Die Höhe, wie auch die Zahlungsintervalle werden in dem Leasingvertrag festgelegt. In der Regel werden die Leasingraten einmal im Monat fällig. Ein Restwert-Leasingvertrag wird häufig für die Finanzierung von Leasingobjekten, wie zum Beispiel von einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Computer oder auch für die Finanzierung von einer Immobilie genutzt. Somit eignet sich diese Art von Leasing für private, wie auch für gewerbliche Leasingnehmer.
Im Gegensatz zu dem Kilometer-Leasing, welches häufig bei Fahrzeugen genutzt wird, dient das Restwert-Leasing der vollständigen Finanzierung des Objektes. Aus diesem Grund ist ein Restwert-Leasingvertrag in der Regel für eine mittel- langfristige Dauer angelegt und ein Kilometer-Leasingvertrag wird häufig bei kurzfristigen Laufzeiten abgeschlossen. Um ein Leasingobjekt durch das Restwert-Leasing zu finanzieren wird zunächst ein Leasingvertrag zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasingnehmer abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet sämtliche Konditionen des Leasinggeschäftes. Dazu zählt zum Beispiel die Vertragslaufzeit, die Angabe des vereinbarten Restwertes, die zu zahlenden Leasingraten und die Zahlungsmodalitäten. Daneben können auch weitere vertragliche Vereinbarungen ein Bestandteil des Vertrages sein, wie zum Beispiel die Möglichkeit des Anschluss-Leasings. Während der gesamten Vertragslaufzeit ist es für beide Parteien nur schwer möglich, den einmal geschlossenen Leasingvertrag wieder zu kündigen.
Dies kann ohne ein Einverständnis der jeweils anderen Partei nur dann erfolgen, wenn eine Partei gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen hat. Daneben kann der Leasingnehmer auch mit der Zustimmung des Leasinggebers kündigen. Allerdings wird der Leasinggeber dem Leasingnehmer dafür in aller Regel hohe Ausgleichszahlungen in Rechnung stellen. Am Ende der Vertragslaufzeit erhält der Leasingnehmer bei einem Restwert-Leasingvertrag die Möglichkeit, das Eigentum an dem geleasten Objekt durch die Zahlung des Restwertes zu erwerben. Jedoch kann dieser Restwert auch durch einen Anschluss-Leasingvertrag finanziert werden. Dadurch erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt durch die Zahlung von kleinen Raten vollständig zu erwerben.