Software Leasing

· Software Leasing

Bei dem Software Leasing handelt es sich um eine Unterform des IT Leasing. Das IT Leasing bietet dem Leasingnehmer eine Möglichkeit Hardware, wie auch Software über einen Leasingvertrag zu finanzieren. Das Software Leasing stellt eine Finanzierungsmöglichkeit dar, mit welcher die benötigte Software durch die Zahlung von kleinen Leasingraten finanziert wird.

Dadurch muss der Leasingnehmer nicht den gesamten Betrag für die Software auf einmal aufbringen. Zudem kann bei dieser Finanzierungsart auf die Aufnahme von einem Kredit bei der Bank verzichtet werden. Das Software Leasing wird häufig von Unternehmen genutzt, um die gesamte betriebliche Software zu finanzieren, wie zum Beispiel die Finanzsoftware oder auch spezielle Planungsprogramme. Aber auch private Leasingnehmer können diese Art der Finanzierung nutzen, um zum Beispiel das neueste Betriebssystem zu erhalten. Bevor der Leasingnehmer die gewünschte Software nutzen kann, wird zunächst ein Leasingvertrag zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen. In diesem werden sämtliche Konditionen zu dem Leasinggeschäft vereinbart. Dazu zählt zum Beispiel die Höhe der Leasingraten, die Zahlungsintervalle, die Kündigungsfristen oder auch der Restwert des Leasingobjektes zum Ende der Vertragslaufzeit hin. Bei dem Restwert handelt es sich um den Betrag, welcher faktisch bei der Beendigung der Vertragslaufzeit durch die bereits geleisteten Leasingraten noch nicht bezahlt wurde. Durch die Zahlung des Restwertes erhält der Leasingnehmer das Eigentumsrecht am Leasingobjekt, sowie an der Software. Beim Abschluss eines solchen Restwert-Leasingvertrages kann sich der Leasingnehmer jedoch auch am Ende der Vertragslaufzeit dafür entscheiden, das Eigentum an der Software nicht zu erwerben.

In dem Fall muss der Leasingnehmer die geleaste Software an den Leasinggeber zurück geben. Die Rückgabe des Leasingobjektes am Ende der Vertragslaufzeit kann unterschiedliche Gründe haben, wie zum Beispiel wenn der Leasingnehmer den Restwertbetrag aus finanziellen Gründen nicht mehr aufbringen kann. In dem Fall gibt es für den Leasingnehmer auch die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung über einen Anschlussleasingvertrag. Jedoch muss der Leasinggeber dieser Möglichkeit zustimmen. Während der Vertragslaufzeit des einmal geschlossenen Software Leasingvertrages haben der Leasingnehmer und auch der Leasinggeber nicht viele Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Ein Kündigung ist zum Beispiel nur möglich, wenn einer der Vertragsparteien gegen die vertraglich vereinbarten Regelungen verstößt. Bei einem anderen Kündigungsgrund müssen dieser beide Vertragsparteien zustimmen.

Ein Leasingnehmer kann zum Beispiel eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages wünschen, wenn dieser in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die vereinbarten Leasingraten nicht mehr leisten kann oder wenn dieser das Leasingobjekt nicht mehr benötigt. Wenn der Leasinggeber der Kündigung zustimmt, so wird dieser dem Leasingnehmer allerdings Ausgleichszahlungen in Rechnung stellen. Diese sind häufig so hoch, dass es sich für den Leasingnehmer nicht lohnt, vorzeitig das Vertragsverhältnis zu beenden, sondern es ist häufig günstiger, die Raten wie vereinbart weiter zu zahlen. Sollte dies für den Leasingnehmer nicht in Frage kommen, so gibt es noch die Möglichkeit der Untervermietung von einem Leasingvertrag. Jedoch muss auch dieser Möglichkeit der Leasinggeber zustimmen. Zudem kann diese Option direkt mit dem Abschluss des Leasingvertrages vereinbart werden.