Leasingvertrag
Bei jedem Leasingvertrag ist es notwendig, dass ein Leasingvertrag zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen wird. In diesem werden alle vertraglichen Bestandteile aufgeführt, dazu zählen bei einem Leasinggeschäft insbesondere die Leasinglaufzeit, das Leasingobjekt, die Leasingraten und die Zahlungsintervalle. Aus dem Leasingvertrag sollte für den Leasingnehmer somit genau hervorgehen, was und für welche Gegenleistung geleast wird und welche Rechte und Pflichten für beide Parteien entstehen.
Leasingnehmer sollten bei einem Leasingvertrag genau auf die vertraglichen Bestandteile achten, denn ein Leasingvertrag unterliegt nicht speziellen gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich ist es daher möglich, dass ein Leasingvertrag individuell zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber geschlossen wird. Je nach Leasingart werden in der Regel unterschiedliche Leasingverträge geschlossen. Diese lassen sich in erster Linie in die Vollamortisations- und in die Teilamortisations-Leasingverträge einteilen. Durch den Abschluss eines Vollamortisations-Leasingvertrags zahlt der Leasingnehmer mit den Leasingraten die Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasingobjektes vollständig. Jedoch erwirbt der Leasingnehmer dadurch nicht das Eigentum am Leasingobjekt. Nach der Leasinglaufzeit verbleibt lediglich ein Restbuchwert. Durch den Abschluss von Teilamortisations-Leasingverträgen vereinbaren beide Parteien, dass sich der Leasingnehmer mit den Leasingraten lediglich an einem Teil der Anschaffungs- und Finanzierungskosten beteiligt. Am Ende der Vertragslaufzeit bleibt ein Restwert bestehen. Bei diesen Leasingverträgen gibt es einige Möglichkeiten zur Ausgestaltung.
So kann vereinbart werden, dass der Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit durch die Zahlung des Restwertes das Eigentum am Objekt erhält. Jedoch darf dies nur als Option mit in den Leasingvertrag aufgenommen werden. Die Eigentumsübertragung darf nicht vorher vereinbart werden, denn ansonsten würde es sich nicht um ein Leasinggeschäft, sondern um eine vereinbarte Finanzierung handeln. Auch eine Verlängerungsoption kann bei einem Teilamortisations-Leasingvertrag vereinbart werden. Die anschließenden Leasingraten werden dann auf der Basis des Restwertes ermittelt. Daneben können zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber auch Leasingverträge abgeschlossen werden, welche innerhalb der Leasinglaufzeit kündbar sind.
In der Regel sind Leasingverträge nicht ohne Weiteres kündbar, denn wenn es nicht anders vereinbart wird, benötigt der Leasingnehmer für eine vorzeitige Kündigung die Zustimmung des Leasinggebers. Wird die Kündigung vorab als Option mit in den Leasingvertrag aufgenommen, dann kann der Leasingnehmer den Leasingvertrag frühzeitig kündigen. Jedoch ist diese Option an gesetzliche Regelungen gebunden, sodass eine Kündigung frühestens dann erfolgen darf, wenn eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 40 Prozent erreicht wurde. Daneben gibt es für den Leasingnehmer auch die Möglichkeit, dass im Leasingvertrag eine Vorauszahlung vereinbart wird. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Betrag, durch welchen sich die monatlich zu zahlenden Leasingraten senken lassen.