Leasingrate

· Leasingrate

Ein grundlegender Bestandteil des Leasingvertrages ist die Leasingrate. Die Leasingrate wird je nach Leasingart unterschiedlich ermittelt. Beim Teilamortisations-Leasing wird die Leasingrate grundsätzlich zunächst anhand des Gesamtwertes des Leasingobjektes abzüglich des Restwertes ermittelt.

Beim Restwert handelt es sich um einen vorher vereinbarten Betrag, welcher zum Ende der Leasinglaufzeit noch nicht gezahlt wurde. Bei dieser Leasingart wird der Leasingnehmer dadurch am Ende der Leasinglaufzeit nicht automatisch der Eigentümer des Leasingobjektes. Jedoch erhält der Leasingnehmer in der Regel die Möglichkeit, den Restwert in einem Betrag zu bezahlen, um das Eigentum am Leasingobjekt zu erwerben. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, einen Anschlussleasingvertrag abzuschließen. Mit diesem kann der Leasingnehmer den Restwert in kleinen Raten abzahlen. Die Leasingraten des Anschlussleasingvertrages werden anhand des Restwertes ermittelt und sind dementsprechend auch niedriger. Im Gegensatz dazu wird bei dem Vollamortisations-Leasing die Leasingrate anhand des Gesamtwertes des Leasingobjektes berechnet. Aus diesem Grund hat der Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit das jeweilige Leasingobjekt vollständig durch die Raten bezahlt. Dadurch geht das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit automatisch an den Leasingnehmer über. Bei der genauen Berechnung der Leasingraten wird im Regelfall zunächst der Gesamtwert des Leasingobjektes zuzüglich der Kosten des Leasinggebers als Rechenwert zur Ermittlung der Leasingrate zugrunde gelegt.

Von diesem Betrag wird die eventuell zu zahlende Anzahlung abgezogen. Zu diesem Betrag werden anschließend die vereinbarten Zinsen hinzugefügt. Bei einer monatlichen Zahlung der Raten wird die Summe schließlich durch die Anzahl der Laufzeit-Monate geteilt. In der Regel werden die Raten bei Leasinggeschäften monatlich gezahlt. Jedoch gibt es auch vereinzelt die Möglichkeit bei den Leasingverträgen die Zahlungen der Raten im Vierteljahr oder auch im Jahr zu vereinbaren.

Ein Rechenbeispiel zur Ermittlung der Leasingraten: Bei einem Gesamtwert des Leasingobjektes inklusive der Kosten für das Leasinggeschäft von insgesamt 10.000 Euro, einer getätigten Anzahlung von 1.000 Euro und bei einer Laufzeit von insgesamt zwölf Monaten, würde die monatliche zu zahlende Leasingrate bei einem Zinssatz von acht Prozent im Jahr bei 776,74 Euro im Monat liegen. Bei diesem Rechenbeispiel wird davon ausgegangen, dass kein Restwert am Ende der Vertragslaufzeit bestehen soll.

Neben dem Gesamtwert des Leasingobjektes können auch noch weitere Kosten in den Leasingraten inbegriffen sein. Zunächst wird der Leasinggeber die eigenen Verwaltungskosten, welche im direktem Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft stehen, dem Leasingnehmer in Rechnung stellen. Diese Kosten werden in die zu zahlenden Leasingraten mit eingerechnet. Zusätzlich können auch weitere Servicekosten die Leasingraten erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für einen Full-Service-Vertrag. Beim Full-Service-Vertrag handelt es sich um einen Vertrag, welcher häufig direkt mit dem Leasingvertrag abgeschlossen wird. Mit diesem Vertrag erhält der Leasingnehmer sämtliche Dienstleistungen zum Leasingobjekt. Zu diesen Dienstleistungen zählt zum Beispiel die Übernahme des Versicherungsmanagements für das Leasingobjekt oder auch die Übernahme der Wartungsarbeiten. Dadurch erhält der Leasingnehmer den Vorteil, dass diese Kosten nicht in einem Betrag bei Fälligkeit gezahlt werden müssen, sondern diese Kosten werden in die monatlichen Leasingraten integriert.