Nutzfahrzeuge Leasing
Das Leasen ist eine Form der Finanzierung von einem Leasingobjekt. Zu den Objekten, welche geleast werden können, zählen zum Beispiel Maschinen, Immobilien und Fahrzeuge. Bei dem Leasingnehmer kann es sich sowohl um eine private Person als auch um ein Unternehmen handeln.
Das Nutzfahrzeuge Leasing bietet die Möglichkeit, ein Nutzfahrzeug zu finanzieren oder dieses für eine Zeitraum zu nutzen. Dieses Leasinggeschäft kann durch unterschiedliche Leasingverträge zustande kommen. Bei einem Nutzfahrzeug zählt dazu vor allem das Restwert-Leasing und auch das Kilometer-Leasing. Das Restwert-Leasing wird als ein mittelfristiges bis langfristiges Leasinggeschäft abgeschlossen, denn bei dieser Leasingart soll das gesamte Fahrzeug finanziert werden, damit das Eigentum an diesem erworben werden kann. Die Leasingraten können bei einem Restwert-Leasing normalerweiese besonders niedrig vereinbart werden, da bei der Berechnung der Raten nicht von dem vollständigen Objektwert ausgegangen wird, sondern der Restwert des Leasingobjektes dabei nicht berücksichtigt wird. Das Restwert beinhaltet einen Betrag, welcher am Ende der Leasinglaufzeit noch nicht gezahlt wurde. Dieser ist zumeist so hoch wie der Zeitwert oder der Buchwert des Nutzfahrzeuges und wird bereits mit dem Abschluss des Leasingvertrages festgelegt. Die zu zahlenden Leasingraten werden anschließend in gleich bleibenden Beträgen fällig. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer durch die Zahlung des Restwertes das Eigentum am Nutzfahrzeug erwerben.
Dieser Restwert wird dabei in einem Betrag fällig. Allerdings gibt es für den Leasingnehmer auch die Möglichkeit, zu diesem Zeitpunkt mit dem Leasingeber einen Anschlussleasingvertrag zu vereinbaren. Bei diesem Anschlussvertrag kann der Restwert, zuzüglich der anfallenden Gebühren und Zinsen, in weiteren Leasingraten gezahlt werden, bis schließlich das Leasingobjekt vollständig finanziert wurde. Bei diesem Nutzfahrzeuge Leasing ist es nicht ohne Weiteres möglich, vorzeitig den einmal geschlossenen Vertrag zu kündigen, denn der Kündigung müssen beide Parteien zustimmen. Sollte der Leasinggeber einer Kündigung zustimmen, so wird der Leasinggeber dem Leasingnehmer Ausgleichszahlungen in Rechnung stellen, wodurch die Kündigung aufgrund der Höhe dieser Ausgleichszahlungen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Aus diesem Grund zahlen viele Leasingnehmer die Leasingraten weiter oder versuchen, das Nutzfahrzeug mit dem Einverständnis des Leasingnehmers unterzuvermieten.
Beim Kilometer-Leasing von Nutzfahrzeugen hingegen wird zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasingeber ein Vertrag geschlossen, welcher darauf abzielt, dass der Leasingnehmer das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit wieder an den Leasinggeber zurück gegeben wird. Diese Möglichkeit nutzen insbesondere Unternehmen, welche das Nutzfahrzeug nur für eine kurze Dauer benötigen. Dadurch können die Kosten für die vollständige Finanzierung des Nutzfahrzeuges eingespart werden. Daneben eignet sich das Kilometer-Leasing insbesondere für Unternehmen, welche mit dem Fahrzeug viele Kilometer zurücklegen und die zu erreichende Kilometerlaufleistung auch im voraus abschätzen können. Während der gesamten Vertragslaufzeit fallen für die Nutzung des Leasingobjektes auch Leasingraten an. Diese werden jedoch nicht anhand des Restwertes, sondern anhand der Kilometerlaufleistung ermittelt.