Restwertleasing

· Restwertleasing

Bei dem Restwertleasing handelt es sich um eine Leasingart, welche der Finanzierung von einem Objekt dient. So steht diese Leasingart im Gegensatz zu dem Kilometerleasing, bei welchem der Leasingnehmer eine Fahrzeug nur für eine festgelegte Zeit nutzen möchte, ohne das Eigentum an diesem zu erwerben. Zudem wird diese Finanzierung von dem Objekt für eine mittelfristige bis langfristige Laufzeit des Leasingvertrages angelegt.

Bei dem Kilometerleasing hingegen handelt es sich in der Regel um einen Leasingvertrag mit einer kurzen Laufzeit. Zu den Objekten, welche häufig über das Restwertleasing finanziert werden, zählen zum Beispiel Fahrzeuge, Computer, Immobilien oder auch Maschinen. Um ein Objekt über das Restwertleasing zu finanzieren, muss zunächst ein Vertrag zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen werden. Zu den vertraglichen Konditionen eines solchen Leasingvertrages zählt in erster Linie das Objekt, welches der Leasinggeber dem Leasinggeber während der Vertragslaufzeit zur freien Nutzung zur Verfügung stellt. Daneben werden die Laufzeit des Vertrags, die zu zahlenden Raten, die Zahlungsintervalle und auch der Restwertbetrag festgelegt. Durch die Festlegung dieses Restwertbetrages werden die einzelnen Leasingraten ermittelt. Dabei gilt je höher dieser Restwertbetrag ist, desto niedriger sind die Leasingraten. Denn die Leasingraten berechnen sich vereinfacht gesagt aus der Differenz des gesamten Objektwertes zuzüglich der Zinsen und Gebühren und dem vereinbarten Restwert. Dieser verbleibende Differenzbetrag wird durch die Zahlung der Leasingraten finanziert, welche in der Regel während der gesamten Vertragslaufzeit in monatlich gleich bleibenden Beträgen fällig werden.

Am Ende der vereinbarten Laufzeit kann der Leasingnehmer durch die Zahlung des Restwertes das Eigentum an dem Leasingobjekt erwerben. Somit hat der Leasingnehmer das geleaste Objekt während der gesamten Vertragslaufzeit durch die Zahlung der Leasingbeträge finanziert. Jedoch sind diese Leasingbeträge in aller Regel deutlich niedriger als bei einer klassischen Finanzierung über einen Kredit bei einem Kreditinstitut. Denn durch die Zahlung des Restwertes am Ende der Vertragslaufzeit wird nicht der gesamte Betrag auf die monatlich zu zahlenden Raten aufgeteilt, wie es bei der Aufnahme von einem Kredit der Fall wäre. Eine Unterform des Restwertleasing stellt das Depot-Leasing dar. Bei diesem wird ein Restwertleasingvertrag vereinbart, mit dem Zusatz, dass die vorher festgelegten Beträge in einem Depot hinterlegt werden.

Mit dieser Möglichkeit können auch Leasingnehmer mit einer schlechten Bonität einen Leasingvertrag abschließen. Denn der Leasinggeber erhält durch das angelegte Depot die Sicherheit, dass der Leasingnehmer das Objekt auch finanzieren kann. Im Gegensatz zu kurzfristigen Leasingverträgen, wie bei dem Operative Leasing, kann ein Restwertleasingvertrag nicht ohne Weiteres während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf in dieser Zeit der Zustimmung beider beteiligten Parteien. Sollte der Leasingnehmer vor dem Ende der Vertragslaufzeit den Vertrag kündigen und der Leasinggeber stimmt dieser Kündigung zu, so wird dieser dem Leasingnehmer in der Regel Ausgleichszahlungen in Rechnung stellen. Aufgrund der Höhe dieser Ausgleichszahlungen wird ein Leasingnehmer aber in aller Regel den Vertrag weiterführen, denn die Zahlung der einzelnen Raten ist häufig wirtschaftlich günstiger, als die Zahlung des geforderten Ausgleichsbetrages.