Operative Leasing

· Operative Leasing

Das Leasing stellt gegenüber einem Kauf eine alternative Finanzierungsform dar, welche sich mit dem Mieten eines Objektes vergleichen lässt. Zu diesen Objekten welche sich leasen lassen zählen zum Beispiel Fahrzeuge, Maschinen oder auch Immobilien.

Um ein bestimmtes Objekt leasen zu können, muss zunächst ein Leasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer geschlossenen werden. Dieser beinhaltet die Konditionen zu dem Leasingeschäft, wie beispielsweise den Zeitraum, die Höhe der zu leistenden Raten oder auch die Zahlungsintervalle. Anschließend kann der Leasingnehmer über das jeweilige Objekt während der Vertragsdauer verfügen. Dafür muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber die vereinbarten Leasingraten bezahlen. Bei dem Operative Leasing hingegen handelt es sich um eine bestimmte Leasingform. Diese wird häufig auch als unechtes Leasing bezeichnet, denn in vielen Punkten ähnelt das Operative Leasing einem gewöhnlichen Mietverhältnis. So ist diese Form des Leasinggeschäftes eine besonders kurzfristige Form, also eine kurzfristige Nutzungsüberlassung eines Leasingobjektes. So wird ein solcher Leasingvertrag nicht bei der Finanzierung von einem Fahrzeug oder einer Immobilie verwendet. Jedoch findet das Operative Leasing häufig bei Unternehmen Verwendung, welche für einen kurzen Zeitraum ein Objekt leasen möchten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein wichtiges Fahrzeug kurzfristig ausfällt und für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug eingesetzt werden muss. Aber auch bei den eingesetzten Maschinen in einem Unternehmen, welche bei einem Ausfall für kurze Zeit ersetzt werden müssen, kann das Operative Leasing sein Anwendung finden.

So kann das Operative Leasing dazu genutzt, einen Arbeitsausfall für einen kurzen Zeitraum zu verhindern. Aber auch bei einer kurzfristigen Nachfrage von einem Produkte kann ein Produktionsunternehmen die Möglichkeit des Operative Leasing nutzen, um der Nachfrage gerecht zu werden. Zudem kann so auch auf die Neuanschaffung von einem Objekt, wie einer Maschine oder einem Fahrzeug, verzichtet werden. Bei anderen Leasingverträgen handelt es sich somit um ein Leasinggeschäft, welches für einen mittelfristigen bis langfristigen Zeitraum angelegt ist und bei welchem eine Finanzierung eines Objektes beabsichtigt wird. So erhält der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrages meistens die Möglichkeit, den Restwert des Leasingobjektes zu bezahlen, um das Eigentum daran zu erwerben. Bei dem Operative Leasing hingegen wird der Leasinggeber das Leasingobjekt in den häufigsten Fällen mehrfach vermieten.

Ein weiteres Merkmal dieses speziellen Leasingvertrages ist, dass der Leasingnehmer nicht für die Kosten einer etwaigen Instandhaltung aufkommen muss. Aber auch die Versicherungskosten muss der Leasingnehmer für das Leasingobjekt nicht tragen. Diese Kosten müssen von dem Leasinggeber selbst übernommen werden. Bei einem mittelfristigen bis langfristigen Leasingvertrag werden diese Kosten normalerweise von dem Leasingnehmer übernommen. Ein Operative Leasingvertrag ist zudem von dem Leasingeber, wie auch von dem Leasingnehmer jederzeit kündbar. Andere Leasingverträge können nicht ohne Weiteres vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wenn keine vertraglichen Vereinbarungen dazu im Leasingvertrag getroffen wurde, so muss der Leasinggeber einer vorzeitigen Kündigung zustimmen. Allerdings ist diese für den Leasingnehmer mit hohen Kosten,in Form von Ausgleichszahlungen, verbunden.