Neubau-Leasing

· Neubau-Leasing

Beim Neubau-Leasing handelt es sich um eine Möglichkeit für Unternehmen, auf welche Weise diese Büroneubauten finanzieren können. Das Neubau-Leasing wird häufig von Leasinggesellschaften angeboten, welche sich auf das Leasing von Gewerbeobjekten spezialisiert haben. Die Gewerbeobjekte können durch die oftmals eingespielten Arbeitsabläufe der Leasinggesellschaften meistens in besonders kurzer Zeit nach den Wünschen des Leasingnehmers geplant und errichtet werden.

Der entscheidende Vorteil für ein Unternehmen liegt in der besonders sicheren und langfristigen Kalkulation der gesamten Finanzierung des Leasingobjektes. Daneben handelt es sich bei dem Neubau-Leasing um eine besonders liquiditätsschonende Finanzierungsart. Denn das Unternehmen muss die Kosten für den Neubau nicht in einem Betrag aufbringen. Zudem besteht für den Leasingnehmer die Möglichkeit, mit dem Leasinggeber zu vereinbaren, dass die monatlichen Raten möglichst gering gehalten werden. Dadurch belastet die Finanzierung des Neubaus das Unternehmen nicht und zudem liegen die vereinbarten Leasingraten häufig nicht über den sonst üblichen Mietpreisen für ein Bürogebäude. Insbesondere in Ballungsgebieten lohnt sich für ein Unternehmen oftmals die Finanzierung eines Neubaus, anstelle der Zahlung von teuren Mieten für die Bürogebäude.

Der Vertrag zum Neubau-Leasing kann ganz individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten werden. Somit kann ein Unternehmen den Neubau ganz nach den eigenen Vorstellungen planen und bauen lassen. Dazu zählen auch die gewünschten Sonderausstattungen oder die gesamte Ausstattung für das Büro. Aber auch die notwendigen Produktionsstätten, die Lagerhallen oder ganze Logistikzentren können bei der Finanzierung des Gesamtprojektes berücksichtigt werden. Dadurch erhält das Unternehmen die Möglichkeit, dass Gesamtprojekt mit nur einem Vertrag finanzieren zu können. Daneben beinhaltet das Neubau-Leasing in der Regel nicht nur die Finanzierung des Neubaus, sondern auch die Kosten für die Planung werden in die Gesamtleasingkosten mit eingerechnet.

Dazu zählen zum Beispiel auch die Grundstückserwerbskosten, die Notarkosten, die Grundbuchkosten, die Kosten für die Erschließung, die Gebühren für die Baugenehmigung, die Grundstückskosten, die Kosten für den Baustatiker, die Ingenieure oder die Architekten, sowie auch die eigentlichen Baukosten des Neubaus. Dadurch muss der Leasingnehmer nicht mit zusätzlichen Sonderkosten während der Planungs- oder Bauphase des Neubaus rechnen, sondern sämtliche Kosten werden in dem Leasingvertrag berücksichtigt, so dass das Unternehmen eine besonders umfassende Planungssicherheit erhält. Beim Neubau-Leasing erwirbt der Leasinggeber in der Regel das gewünschte Grundstück für den Leasingnehmer oder aber der Leasinggeber erwirbt ein langfristiges Erbbaurecht. Das gewünschte Bürogebäude wird anschließend auf dem Grundstück erbaut.

Die Erbauung des Neubaus findet ausschließlich nach den individuellen Wünschen und Vorgaben des Leasingnehmers statt. Für diesen Neubau wird der Leasinggeber dem Leasingnehmer in der Regel einen vorher vereinbarten Festpreis berechnen. Sobald der Neubau schlüsselfertig errichtet wurde, erhält der Leasingnehmer während der gesamten Leasinglaufzeit das Nutzungsrecht an dem Gebäude. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, von seinem Ankaufsrecht Gebrauch zu machen. Dies bedeutet in der Regel, dass der Leasingnehmer an den Leasingnehmer den Restbuchwert des Neubaus zahlt. Dadurch erwirbt der Leasingnehmer das Eigentum an dem Neubau bzw. an dem Neubau und dem dazugehörigen Grundstück.