Mobilien-Leasing

· Mobilien-Leasing

Bei dem Leasing handelt es sich um eine Möglichkeit, ein Leasingobjekt ohne einen Bankkredit zu finanzieren. Bei dem Leasing gibt es kurzfristige, mittelfristige und auch langfristige Finanzierungsmöglichkeiten.

Die verschiedenen Leasingarten lassen sich grundsätzlich anhand des Leasingobjektes in zwei Leasingarten unterscheiden, in das Mobilien-Leasing und in das Immobilien-Leasing. Von dem Mobilien-Leasing wird gesprochen, wenn es sich bei dem Leasingobjekt um Investitionsgüter wie zum Beispiel um Fahrzeuge, Maschinen oder Computer handelt. Wenn von dem Immobilien-Leasing hingegen die Rede ist, geht es um das leasen von Gebäuden oder Grundstücken. Das Mobilien-Leasing bietet dem Leasingnehmer im Gegensatz zu der klassischen Finanzierung über einen Kredit von einer Bank einige Vorteile. Einer der Vorteile des Leasings liegt für den Leasingnehmer in der Höhe der monatlichen Raten, denn die Leasingraten sind in der Regel deutlich niedriger, als die Raten für einen Kredit. Bei dem Mobilien-Leasing werden die Leasingraten nicht anhand des gesamten Wert des Leasingobjektes berechnet, sondern die Leasingraten werden von dem Gesamtwert abzüglich des Restwertes berechnet.

Bei dem Restwert handelt es sich somit um einen Betrag, welcher zum Ende der Leasinglaufzeit nicht durch die Leasingraten bezahlt wurde. Diesen Restwert kann der Leasingnehmer bei einem Vollamortisationsleasing am Ende der Vertragslaufzeit an den Leasinggeber zahlen. Dadurch kann der Leasingnehmer das Eigentum an dem jeweiligen Leasingobjekt erwerben. Aufgrund der Zahlung des Restwertes am Ende der Vertragslaufzeit wird bei dieser Art Leasing auch häufig von dem Restwert-Leasing gesprochen. Jedoch ist der Kauf durch die Zahlung des Restwertes für den Leasingnehmer nicht zwingend erforderlich. Der Leasingnehmer erhält am Ende der Vertragslaufzeit auch die Möglichkeit sich neu zu entscheiden und das Leasingobjekt wieder an den Leasinggeber zurück zu geben. Jedoch erhält der Leasingnehmer dadurch nicht den Vorteil, dass die bereits gezahlten Raten mit in den Kauf des Leasingobjektes eingerechnet werden. Wenn der Leasingnehmer den Restwert aus finanziellen Gründen nicht in einem Betrag aufbringen kann, so gibt es auch die Möglichkeit eines Anschlussleasings. Dadurch werden die Leasingraten anhand des Restbuchwertes und der vereinbarten Laufzeit ermittelt. In diesem Fall sind diese Leasingraten deutlich niedriger als die vorher gezahlten Raten.

Der Verlängerung des Leasingvertrages durch eine Neuberechnung der Leasingraten muss der Leasinggeber allerdings zustimmen. Es gibt allerdings auch Mobilien-Leasingverträge, welche nicht auf eine vollständige Finanzierung des Leasingobjektes abzielen. In der Praxis kommt dies bei dem Mobilien-Leasing besonders häufig bei dem Leasen eines Fahrzeuges vor. Ein Leasingnehmer kann dazu einen Kilometervertrag abschließen, um das geleaste Fahrzeug für eine bestimmte Zeit zu nutzen, ohne anschließend das Eigentum an dem Fahrzeug zu erwerben. Jedoch muss der Leasingnehmer vor dem Abschluss eines Kilometervertrages möglichst genau einschätzen können, wie hoch die zu erwartende Kilometerlaufleistung sein wird. Anhand dieser Angabe wird dann die jeweilige Leasingrate ermittelt. Aus diesem Grund wird bei dem Kilometervertrag auch häufig von einem Nutzungsvertrag gesprochen, da die zu zahlende Leasingrate mit einer Nutzungsgebühr vergleichbar ist. Diese Art von Mobilien-Leasing eines Fahrzeuges eignet sich besonders für Vielfahrer.