Kunstoffmaschinen Leasing
Viele Unternehmen nutzen das Leasing als Möglichkeit eine Maschine, wie zum Beispiel eine spezielle Kunststoffmaschine, zu finanzieren. Daneben gibt mit dem Kunstoffmaschinen Leasing auch die Möglichkeit, das Leasingobjekt nur während des Leasingzeitraums zu nutzen, um dieses anschließend dem Leasinggeber wieder zu überlassen.
Das Kunststoffmaschinen Leasing ist deshalb als Restwert-Leasing oder auch als Operative-Leasing möglich. Bei beiden Leasingarten erhält der Leasingnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit die Alternative, die Kunststoffmaschine im vollem Umfang zu nutzen. Lediglich das Eigentum an der Maschine verbleibt bis zur vollständigen Zahlung bei dem Leasinggeber. Bei dem Restwert-Leasing schließt der Leasingnehmer mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag, mit welchem die vollständige Finanzierung der Kunststoffmaschine im Vordergrund steht. Die zu zahlenden Leasingraten werden anhand der Restwertmethode ermittelt. Dadurch können die Leasingraten besonders gering gehalten werden, da am Ende der Vertragslaufzeit noch ein Restwert vorhanden ist. Dieser Restwert entspricht meistens dem Buchwert oder dem zuvor geschätzten Zeitwert der Kunststoffmaschine. Zum Ende der Vertragslaufzeit erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit den Restwert in einem Betrag zu bezahlen und somit das Eigentum an der Maschine zu erwerben.
Jedoch gibt es für den Leasingnehmer auch die Möglichkeit, den verbleibenden Restwert über ein Anschlussleasing zu finanzieren. Durch die Vereinbarung von einem Anschlussleasingvertrag kann der Leasingnehmer so das Eigentum an der Kunststoffmaschine, durch die Zahlung von weiteren kleinen Leasingraten, erwerben. Bei dem Restwert-Leasing einer Kunststoffmaschine ist somit eine langfristige Planung notwendig. Die Möglichkeit des Restwert-Leasing zur Anschaffung einer Kunststoffmaschine nutzen insbesondere Unternehmen, welche sich neue Maschinen anschaffen möchten, um diese dauerhaft im Unternehmen zu nutzen. Wird hingegen ein Operative-Leasingvertrag abgeschlossen, so ist dieses Geschäft ein besonders kurzfristig angelegtes Leasinggeschäft. Das Operative-Leasing wird dabei häufig mit einem Nutzungsvertrag verglichen, da das Leasinggeschäft nur zu dem Zweck geschlossen wird, das Leasingobjekt für eine kurze Dauer zu nutzen. Diese Leasingart eignet sich für ein Unternehmen insbesondere dann, wenn die Kunststoffmaschine nur für eine kurze Dauer benötigt wird, beispielsweise dann, wenn eine Maschine in einem Unternehmen ausgefallen ist. Durch das Kunststoffmaschinen-Leasing muss das Unternehmen für die Dauer der Reparatur nicht auf die Maschine verzichten und somit kommt es nicht zu Produktionsengpässen, was wiederum Umsatzeinbußen zur Folge hätte.
Aber auch bei erhöhter Nachfrage von einem Produkt kann es für ein Unternehmen sinnvoll sein, die Zeiten in denen eine erhöhte Produktion notwendig ist, mit einem Kunststoffmaschinen Leasing zu überbrücken. Zudem ist diese Art des Leasings für eine Unternehmen besonders flexibel. Denn am Ende der Vertragslaufzeit erhält der Leasingnehmer die Chance, die Kunststoffmaschine an den Leasinggeber zurückzugeben oder zwischen den beiden Parteien kann ein Anschlussleasingvertrag geschlossen werden. Deshalb eignet sich das Operative-Leasing einer Kunststoffmaschine insbesondere für Unternehmen, welche den genauen Zeitraum zur Nutzung der Maschine nicht im Vorhinein planen können. Neben den kürzen Laufzeiten sind bei einem Operative-Leasingvertrag einer Kunststoffmaschine, im Gegensatz zu einem Restwert-Leasingvertrag, auch häufig Kündigungsmöglichkeiten während der Vertragslaufzeit gegeben.