Kommunal Leasing

· Kommunal Leasing

Beim Kommunal-Leasing handelt es sich um eine spezielle Leasingart für Städte und Gemeinden. Mit dem Kommunal-Leasing wird es den Kommunen ermöglicht, die verschiedensten Investitionen zu tätigen. Das Kommunal-Leasing ist besonders in den Zeiten, in welchen auch die öffentlichen Haushalte über knappe Mittel verfügen, ein besonders modernes Finanzierungsmittel. Denn mit dieser Finanzierungsart können die Städte und Gemeinden die notwendigen Investitionen tätigen oder sogar eine Anschaffung frühzeitiger beginnen.

Das Kommunal-Leasing ist für die Städte und Gemeinden mit einigen weiteren Vorteilen verbunden. Dazu zählt vor allem die Entlastung des öffentliches Haushaltes, denn das Kommunal-Leasing wird als maastricht-konforme Finanzierungsart durchgeführt. Die Anschaffungskosten müssen von der Kommune nicht in dem Jahr des Erwerbs gezahlt werden, sondern die gesamten Kosten für das Leasingobjekt werden auf die gesamte Leasinglaufzeit verteilt. Dadurch ist ein erweiterter finanzieller Spielraum gegeben. Die einzelnen Leasingraten können zudem individuell ausgehandelt werden und diese Raten lassen sich somit an die jeweilige finanzielle Situation der Kommune gut anpassen. Dadurch bietet das Kommunal-Leasing den Städten und Gemeinden einen Liquiditätsvorteil, wodurch die Investitionen durch diese Finanzierungsart erleichtert werden. Zu den weiteren Vorteilen dieser Leasingart zählt die mögliche Minderung des Finanzierungsbetrages um bis zu 20 Prozent, da die Leasinggesellschaften einen Vorsteuerabzug tätigen können. Zudem wird Umsatzsteuer nur für die jeweilige Leasingrate fällig. Bei der Finanzierung durch das Kommunal-Leasing von Gebäuden wird diese Umsatzsteuer zudem nur in den ersten zehn Jahren berechnet.

Durch den Abschluss eines Leasingvertrages bilanziert der jeweilige Leasinggeber das Leasingobjekt. Dadurch können die Städte und Gemeinden die monatlich zu zahlenden Leasingraten als Kostenpunkt der Verwaltung angeben. Zudem sind diese Kosten für das Kommunal-Leasing besonders transparent und dadurch lassen sich diese Kosten leicht zuordnen. Daneben erhalten die Städte und Gemeinden durch das Kommunal-Leasing die Möglichkeit einer genauen Kalkulation der Kosten. Denn mit dem Abschluss des Kommunal-Leasingvertrages sind bereits alle Kosten bekannt, welche mit der Finanzierung des Leasingobjektes im Zusammenhang stehen.

Mit einem Kommunal-Leasing Vertrag können die Städte und Gemeinden die unterschiedlichsten Leasingobjekte finanzieren. Dazu zählen Kraftfahrzeuge wie PKWs, LKWs oder auch Spezialfahrzeuge wie Müll-, Feuerwehr, Polizei- oder Schneeräumfahrzeuge. Selbst öffentliche Verkehrsmittel wie Busse oder Straßenbahnen werden mittlerweile häufig über das Kommunal-Leasing finanziert. Neben den Fahrzeugen eigenen sich auch Mobilien und Immobilien zur Finanzierung über diese spezielle Leasingart. Zu diesen Leasingobjekten zählt zum Beispiel die gesamte Büroeinrichtung wie die EDV-Anlagen, Maschinen zur Medizintechnik, große Freizeitanlagen, Bauten für die Gemeinde oder auch die Pflegezentren der Kommune.