IT Leasing

· IT Leasing

Mit dem IT Leasing ist es für ein Unternehmen möglich, die gesamte Informationstechnologie zu finanzieren. Diese Leasingart eignet sich jedoch nicht nur für Unternehmen, sondern auch private Leasingnehmer können diese Finanzierungsmöglichkeit nutzen, um die neuesten EDV-Geräte oder die jeweils aktuelle Software für den Computer zu finanzieren. Das IT Leasing lässt sich dabei in das Hardware-Leasing und in das Software-Leasing unterteilen.

Somit lässt sich durch den Abschluss eines IT Leasingvertrages die gesamte Hardware und auch die Software eines Unternehmens finanzieren. Jedoch ist nicht nur die Finanzierung der verschiedensten Informationstechnologien für ein Unternehmen möglich, sondern durch das IT Leasing kann die Hardware und die Software in einem Unternehmen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Zu den Objekten, welche über das IT Leasing finanziert werden können, zählen zum Beispiel Computer, Notebooks oder auch die gesamte Betriebssoftware, wie zum Beispiel die Finanzsoftware oder auch das genutzte Betriebssystem eines Unternehmens. Private Leasingnehmer nutzen das IT Leasing häufig, um zum Beispiel den eigenen Heimcomputer über das Leasing zu finanzieren. Damit die gewünschten Leasingobjekte über das IT Leasing finanziert werden können, muss zunächst ein Leasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden zum Beispiel die Laufzeit des Leasinggeschäftes, die Höhe der zu zahlenden Leasingraten, der Restwert am Ende der Vertragslaufzeit oder auch andere Sondervereinbarungen festgelegt, wie zum Beispiel gesonderte Kündigungsfristen.

Nach dem Abschluss des Leasingvertrages zum IT Leasing wird dem Leasingnehmer das Leasingobjekt zu dem vereinbarten Zeitpunkt übergeben. Während der gesamten Leasingzeit erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu nutzen. Wird zwischen den beiden Vertragsparteien ein Restwertleasingvertrag geschlossen, so erhält der Leasingnehmer zum Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, das Eigentum an dem Leasingobjekt durch die Zahlung des Restwertes zu erwerben. Bei dem Restwert handelt es sich um den restlichen Betrag, welcher am Ende der Vertragslaufzeit noch nicht durch die Leasingraten gezahlt wurde. Dieser Wert wird bereits mit dem Abschluss des Leasingvertrages festgelegt und bestimmt somit die Höhe der Leasingraten. Aus diesem Grund können die Leasingraten wahlweise besonders niedrig gehalten werden, wenn ein hoher Restwert vereinbart wird. Soll der Restwert besonders niedrig gehalten werden, so muss der Leasingnehmer mit hohen Leasingraten rechnen.

Eine andere Möglichkeit des IT Leasings stellt das Operative Leasing dar. Wird ein solcher Leasingvertrag geschlossen, so zielt das Leasinggeschäft in der Regel nicht auf die vollständige Finanzierung des Leasingobjektes ab, sondern der Leasingnehmer möchte das Leasingobjekt nur für eine festgelegte Zeit nutzen können, ohne anschließend den Restwert zu bezahlen. Somit wird der Leasingnehmer kein Eigentümer und muss das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit wieder an den Leasinggeber übergeben. Das Operative Leasing von Objekten der Informationstechnologie wird häufig von Unternehmen genutzt, um zum Beispiel die Zeiten einer kurzfristigen Mehrbeschäftigung auszugleichen. Dadurch erhält das Unternehmen während einer kurzen Zeit die notwendige Ausstattung, wie zum Beispiel die weiteren Computer.