Hersteller-Leasing

· Hersteller-Leasing

Bei dem Hersteller-Leasing handelt es sich um eine bestimmte Form des Leasings. Bei dieser Leasingart ist der Leasinggeber gleichzeitig der Hersteller des Leasingobjektes. Die Angebote zu dem Hersteller-Leasing richten sich im Allgemeinen an Unternehmen. Nur vereinzelt bieten die Hersteller auch den privaten Kunden die Möglichkeit des Hersteller-Leasing an.

In der Praxis zählen besonders häufig Büromaschinen, Computer für das Büro oder auch Fahrzeuge zu den Leasingobjekten von einem Hersteller-Leasingvertrag. Im privaten Bereich werden häufig Elektronikgeräte von den Herstellern als Leasingobjekte für die privaten Leasingnehmer angeboten. Während der Laufzeit des Hersteller-Leasing-Vertrages kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt nutzen. Dazu zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Leasingraten. Diese werden in der Regel in monatlich gleichbleibenden Beträgen an den Leasingeber überwiesen. Der Vertrag zu dem Hersteller-Leasing wird im Normalfall als Finanzierungs-Leasingvertrag oder auch als Operating-Leasingvertrag abgeschlossen. Bei dem Finanzierungs-Leasingvertrag möchte der Leasingnehmer nach der Laufzeit des Leasingvertrages das Eigentum an dem jeweiligen Leasingobjekt erwerben. Die geschieht, indem der Leasingnehmer den sogenannten Restwertbetrag am Ende der Laufzeit in einem Betrag an den Leasinggeber zahlt. Dieser Restwertbetrag berechnet sich in erster Linie anhand der Höhe der Leasingraten. Dabei gilt in der Regel, je höher diese monatlichen Raten sind, desto geringer ist der anschließend Restwertbetrag.

Wird hingegen ein Operating-Leasingertrag abgeschlossen, so möchte der Leasingnehmer das Objekt nicht kaufen, sondern dieses nur über eine bestimmte Zeit hinweg nutzen. Diese Form der Nutzungsmöglichkeit von einem Objekt wird besonders häufig von Unternehmen genutzt, da diese dadurch besonders flexibel bleiben können. Zudem wird das Operating-Leasing auch besonders häufig von Unternehmen genutzt, wenn einzelne Maschine ausfallen oder wenn es Lieferschwierigkeiten gibt. Eine weitere Möglichkeit bietet diese Form des Leasings für Unternehmen, welche den Fuhrpark stets auf dem neuesten Stand halten möchten. So können diese Unternehmen durch den Abschluss von ständig neuen Leasingverträgen stets die neuesten Fahrzeugmodelle nutzen. Der Operating-Leasingvertrag verfügt dabei, im Gegensatz zu dem Finanzierungs-Leasingvertrag, über besonders kurze Kündigungsfristen.

Zu dem Hersteller-Leasingvertrag wird dem jeweiligen Leasingnehmer, wie zum Beispiel dem Unternehmen, häufig ein Full-Service-Vertrag angeboten. Dieser Vertrag bietet dem Leasingnehmer den Vorteil, dass alle weiteren Dienstleistungen, die das Leasingobjekt betreffen, direkt über den Hersteller des Leasingobjektes abgewickelt werden. Die Kosten dafür werden bereits in die zu zahlenden Leasingrate eingerechnet. Zu den Leistungen, welche mit einem solchen Full-Service-Vertrag vereinbart werden können, zählen zum Beispiel die Durchführung der notwendigen Wartungsarbeiten, die Schadensfallabwicklung oder auch ein umfassendes Versicherungsmanagement. Für den Hersteller hat diese Form des Leasings den Vorteil, dass dieser den Leasingnehmer besser an das eigene Unternehmen bzw. an die eigene Unternehmensgruppe binden kann.