Full Pay out Leasing

· Full Pay out Leasing

Bei dem Begriff Full-pay-out-Leasing handelt es sich um die englische Bezeichnung für das Vollamortisations-Leasing. Beim Full-pay-out-Leasing werden mit den laufenden Leasingraten sämtliche Kosten gezahlt, welche dem Leasinggeber für das Leasinggeschäft entstehen. Dazu zählen nicht nur die gesamten Anschaffungskosten für das Leasingobjekt, sondern auch die weiteren Kosten, wie zum Beispiel die anfallenden Kosten für die Verwaltung und die Zinskosten.

Somit steht diese Leasingart im Gegensatz zu den Teilamortisations-Verträgen, bei welchem am Ende der Vertragslaufzeit ein Restwert mit den laufenden Leasingrate noch nicht gezahlt wurde und somit das Leasingobjekt nur teilamortisiert wurde. Beim Full-pay-out Leasing liegen die Leasingraten deshalb höher als bei einem Teilamortisations-Leasing. Jedoch können die monatlich zu zahlenden Raten bei den Full-pay-out Leasingverträgen auch reduziert werden, indem der Leasingnehmer an den Leasinggeber eine einmalige Sonderzahlung leistet. Diese Sonderzahlung wirkt sich reduzierend auf den Gesamtbetrag des Leasinggeschäfts aus und dadurch kann der Leasingnehmer die Höhe der monatlichen Raten auch selbst beeinflussen. Aus diesem Grund ist es beim Full-pay-out-Leasing auch möglich, dass die Raten genauso niedrig ausfallen wie bei einem Teilamortisations-Leasing, wodurch die monatlichen Belastungen für den Leasingnehmer in der Höhe erheblich reduziert werden können. Einer Sonderzahlung zum Leasingvertrag muss der Leasinggeber stets zustimmen. Für den Leasinggeber stellt die einmalige Sonderzahlung am Anfang der Vertragslaufzeit jedoch keinen finanziellen Nachteil dar. Aus diesem Grund wird der Leasinggeber der Sonderzahlung normalerweise auch zustimmen, wenn diese zu Beginn vereinbart wird, damit die monatlichen Leasingraten direkt in der richtigen Höhe vereinbart werden können.

Je nach Länge der vereinbarten Grundmietzeit kann ein Full-pay-out-Leasingvertrag zu unterschiedlichen Konditionen abgeschlossen werden, als Full-pay-out-Leasingvertrag mit Kaufoption, als Leasingvertrag ohne Kaufoption und als Leasingvertrag Mietverlängerungsoption. Für den Leasingnehmer kann der Abschluss des Full-pay-out Leasingvertrages, im Gegensatz zu der klassischen Finanzierung über ein Kreditinstitut, mit einigen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn wenn es sich bei dem Leasingnehmer um ein Unternehmen handelt, so können die einzelnen Leasingraten in aller Regel monatlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Um die steuerlichen Vorteile eines Leasingvertrags nutzen zu können müssen diese den Leasingerlassen entsprechen, welche von dem Bundesministerium für Finanzen festgelegt wurden. Durch diese Erlasse müssen die Leasingverträge verschiedene Anforderungen erfüllen. So wird zum Beispiel durch diesen Erlasse des Bundesministeriums für Finanzen geregelt, dass das jeweilige Leasingobjekt in steuerrechtlicher Sicht dem jeweiligen Leasinggeber zuzuordnen ist und nicht dem Leasingnehmer. Nur dann kann ein Leasingvertrag als erlasskonform angesehen werden, so dass der Leasingnehmer die einzelnen Leasingraten als Betriebsausgaben angegeben kann, wodurch das Absetzen von der Steuer möglich wird.