Fahrzeug Leasing

· Fahrzeug Leasing

Das Leasen eines Objektes stellt eine moderne Form der Finanzierung dar. So kann zum Beispiel ein Fahrzeug anstatt gekauft auch geleast werden. Aber auch Maschinen und Immobilien können über einen Leasingvertrag gemietet werden.

Dies bietet dem Leasingnehmer einige Vorteile. Der grundlegende Vorteil liegt für den Leasingnehmer in der Höhe der zu zahlenden monatlichen Leasingraten. Diese sind in der Regel niedriger, als bei einem Finanzierungskauf von einem Fahrzeug. Denn bei dem Fahrzeug Leasing werden die monatlich zu zahlenden Raten nicht von dem gesamten Wert des Fahrzeuges berechnet, sondern am Ende der Laufzeit bleibt ein Restwert. So muss der Leasingnehmer während der Laufzeit des Vertrages nur eine Nutzungsgebühr für das jeweilige Fahrzeug zahlen. Bei einem Finanzierungskauf hingegen werden die zu zahlenden Raten von dem gesamten Kaufpreis berechnet. Am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages erhält der Käufer die Möglichkeit, einen neuen Leasingvertrag für ein anderes Fahrzeug abzuschließen oder das geleaste Fahrzeug zu erwerben. Dazu werden die bereits gezahlten Leasingraten angerechnet, sodass der Leasingnehmer lediglich den Restwert des Fahrzeuges zahlen muss, um das Eigentum an dem Fahrzeug zu erhalten. Zudem gibt es auch Unternehmen, welche dem Leasingnehmer direkt mit dem Abschluss des Vertrages ein günstiges Angebot zu beiden Varianten anbieten. So gibt es bestimmte Verträge die darauf abzielen, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug zum Ende der Laufzeit zurück gibt und auch Verträge, bei welchen ein Kauf bereits zu Anfang eingeplant wird.

Durch diese Möglichkeit kann der Leasingnehmer bessere Konditionen erhalten. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einen Leasingvertrag abzuschließen, bei dem die Raten anhand der Kilometerlaufleistung berechnet werden. Solche Angebote zum Fahrzeug Leasing eignen sich besonders für Vielfahrer, welche die Kilometerlaufleistung während der Vertragslaufzeit bereits im voraus abschätzen können. Am Ende der Laufzeit muss das Fahrzeug durch den Leasingnehmer nicht übernommen werden. Eine andere Möglichkeit ein Fahrzeug zu leasen, ist es einen Restwert-Vertrag abzuschließen. Das eignet sich besonders für Leasingnehmer, welche planen, das geleaste Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit gegen die Zahlung des Restwertes zu übernehmen. Aber der Kauf des Fahrzeuges ist am Ende der Laufzeit nicht zwingend erforderlich. Jedoch werden die monatlich zu zahlenden Leasingraten dementsprechend berechnet.

Während der Laufzeit eines Leasingvertrages ist es in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt für den Leasingnehmer, wie auch für den Leasinggeber. Sollte jedoch eine der Parteien gegen die vertraglich vereinbarten Regelungen verstoßen, so ist eine sofort Kündigung des Vertrages von beiden Seiten möglich. Sollte der Leasingnehmer den Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen wollen, ohne das eine Vertragsverletzung des Leasinggebers vorliegt, so ist in der Regel die Zustimmung des Leasinggebers erforderlich. Dies kann aber auch zuvor in dem Leasingvertrag geregelt werden. Aber für die Auflösung eines Leasingvertrages werden von dem Leasinggeber hohe Kosten, in Form von Ausgleichszahlungen berechnet. Diese entstehenden Kosten sind häufig so hoch, dass es für den Leasingnehmer meist günstiger ist, die Leasingraten weiter zu zahlen.