Equipment leasen

· Equipment leasen

Bei dem Equipment-Leasing handelt es sich um eine bestimmte Form des Leasings. Bei dieser speziellen Leasingart können Unternehmen die benötigten Maschinen oder auch andere Produktionstechniken finanzieren.

Jedoch steht bei dem Equipment-Leasing nicht nur die Finanzierung und somit der Eigentumserwerb im Vordergrund, sondern das jeweilige Leasingobjekt kann durch einen Leasingvertrag auch für eine festgelegte Zeit gemietet werden. So wird zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber ein Vertrag vereinbart, dass der Leasingnehmer das Objekt während der gesamten Laufzeit nutzen kann. Dafür muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber Leasingraten zahlen. Diese Raten sind mit der Zahlung von Mietbeträgen gleichzusetzen. Neben den Unternehmen nutzen aber auch häufig Privatpersonen das Equipment-Leasing. So ist es dadurch zum Beispiel möglich, den Heimcomputer oder auch das mobile Notebook durch einen Leasingvertrag dieser Art zu finanzieren. So ist eine Anschaffung dieser Geräte nicht erforderlich. Dadurch wird es auch Privatpersonen, welche nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügen ermöglicht, sich die verschiedenen Leasingobjekte in Raten zu finanzieren. Die Leasingraten sind so in der Regel deutlich niedriger als die Rückzahlung für einem aufgenommenen Kredit. Dadurch fällt es vielen Privatpersonen häufig leichter, die Kosten für einen Leasingvertrag aufzubringen.

Jedoch wird mit dem Abschluss eines Leasingvertrages und der Leistung der monatlich zu zahlenden Leasingraten noch kein Eigentum an dem Leasingobjekt erworben. Das Eigentum kann aber durch die Zahlung des Restwertes erworben werden. So ist ein Leasinggeschäft in der Regel teurer in der Finanzierung als die Aufnahme von einem Kredit. Der Equipment-Leasing Vertrag kann zu unterschiedlichen Konditionen abgeschlossen werden. Neben den vertraglichen Bestandteilen wie der Laufzeit und den zu zahlenden Leasingraten können in diesem Vertrag auch weitere individuelle Konditionen vereinbart werden. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit der Eigentumsübernahme durch die Zahlung des Restwertes am Ende der Laufzeit. Aber auch die Möglichkeit des Anschlussleasing kann in diesem Vertrag bereits vereinbart werden.

Durch das Anschlussleasing erhält der Leasingnehmer so die Möglichkeit, am Ende der Laufzeit den Leasingvertrag weiter laufen zu lassen. Jedoch werden dafür in der Regel neue Zahlungsraten vereinbart. Da der Restwert des jeweiligen Leasingobjektes durch die vorherige Leasinglaufzeit niedriger ist, werden die Leasingraten bei dem Anschlussleasing in der Regel deutlich niedriger ausfallen. Durch das Anschlussleasing erhalten Unternehmen oder auch Privatpersonen so die Sicherheit, dass ihnen das benötigte Leasingobjekt auch nach dem Ablauf der ersten Leasinglaufzeit noch zur Verfügung steht. Zu den weiteren Konditionen, welche mit einem Equipment-Leasing Vertrag vertraglich vereinbart werden können, zählt die Möglichkeit der Kündigung. In der Regel kann ein bestehender Leasingvertrag während der Laufzeit nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Die Vereinbarung einer besonders kurzen Kündigungsfrist ist jedoch häufig für Unternehmen besonders sinnvoll, welche das geleaste Equipment nur für eine unbestimmte Zeit benötigen.