Energiesystem Leasing

· Energiesystem Leasing

Mit dem Energiesystem-Leasing lassen sich viele unterschiedliche Energiesysteme finanzieren, von der Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage, bis hin zum Bau eines Solar-Kraftwerks. Die Modernisierung oder der Neubau der Energiesysteme ist für Unternehmen oder Kommunen mit besonders hohen Kosten verbunden.

Aus diesem Grund ist es oftmals schwer einen Kredit dafür zu erhalten. Zudem sind die Raten zur Abzahlung des Kredits beim Kreditinstitut häufig sehr hoch. Bei der Aufnahme eines Energiesystem-Leasing-Vertrages können die zu zahlenden Leasingraten individuell vereinbart werden, sodass auch deutlich niedrige Leasingraten möglich sind, als bei einem Kredit von einem Kreditinstitut. Daneben ist die Aufnahme eines hohen Kredites auch mit einem hohen Risiko verbunden und zudem wird durch die Finanzierung der Energiesysteme viel Eigenkapital gebunden. Beim Energiesystem-Leasing hingegen handelt es sich um eine Finanzierungsart, bei welcher das Eigenkapital geschont wird und das Unternehmen trotz der neuen Energiesysteme über eine gute Liquidität verfügen kann. Denn der Leasingnehmer muss nicht das gesamte Kapital in einem Betrag aufbringen, sondern der Leasingnehmer erhält die Möglichkeit, den gesamten Finanzierungsbetrag auf die gesamte Laufzeit des Leasings zu verteilen. Die Laufzeiten können dabei individuell zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber vereinbart werden. Bereits mit dem Abschluss des Vertrages zum Energiesystem-Leasing stehen für den Leasingnehmer sämtliche Kosten fest, welche für den Kauf oder den Neubau des gewünschten Energiesystems entstehen werden. Die gesamten Kosten werden dabei in den Leasingbetrag mit aufgenommen, dazu zählen auch die Kosten, welche in der Planungsphase entstehen.

Dadurch erhält der Leasingnehmer bereits mit Abschluss des Vertrages einen exakten Betrag, mit welchem er auf lange Sicht kalkulieren kann. Diesen Gesamtbetrag wird der Leasingnehmer anschließend in kleinen Leasingraten, welche sich nach der Laufzeit des Leasingvertrages berechnen, abbezahlen. In der Regel bleibt am Ende der Vertragslaufzeit noch ein Restbuchwert stehen. Der Leasingnehmer erhält anschließend die Kaufoption und kann häufig durch die Zahlung dieses Restbuchwertes das Eigentum an dem jeweiligen Energiesystem übernehmen. Während der Leasinglaufzeit bleibt die Leasinggesellschaft der Eigentümer. Dadurch erfolgt die Ausweisung in der Bilanz durch die Leasinggesellschaft. Für den Leasingnehmer ist das Leasing somit bilanzneutral möglich, wodurch sich dieses positiv auf die Eigenkapitalquote des Leasingnehmers auswirkt.

Zudem erhält der Leasingnehmer einen steuerlichen Vorteil, denn die einzelnen Leasingraten können im vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Beim Eigentumserwerb hingegen könnte das Unternehmen nur die Abschreibungen bei der Steuer berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil des Energiesystem-Leasings liegt für ein Unternehmen in der Möglichkeit auf erneuerbare Energien umzusteigen, um sich auch in Zukunft am Markt gegen die Konkurrenz behaupten zu können. Der Umstieg ist durch das Leasing zum Beispiel auf Wasserkraftwerke, Solaranlagen, Windparks oder auch auf Blockheizkraftwerke möglich. Die jeweilige Leasinggesellschaft ist beim Energiesystem-Leasing der Eigentümer der Energiesystem-Anlagen, wie auch der dazugehörigen Maschinen, Geräte und der gesamten Ausstattung. Der Leasingnehmer entscheidet dabei selbst, in welche Geräte oder Ausstattung er investieren möchte. Selbst die Wahl des Herstellers wird dem Leasingnehmer selbst überlassen.