Druckmaschinen Leasing

· Druckmaschinen Leasing

Bei dem Druckmaschinen-Leasing handelt es sich um eine Möglichkeit für ein Unternehmen, eine Druckmaschine zu finanzieren oder für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Das Leasing ist besonders für Unternehmen, welche in dem Bereich des Digitaldrucks arbeiten ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der benötigten Druckmaschine.

Denn die Druckmaschinen unterliegen stetigen Neuerungen und Weiterentwicklungen. Durch das Druckmaschinen-Leasing erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, die digitalen Druckmaschinen stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Denn nur durch die Verwendung der neuesten Technologien können sich die Unternehmen des Druck-Handwerks auf dem Markt gegenüber der Konkurrenz behaupten. Um eine Druckmaschine leasen zu können muss der Leasingnehmer zunächst mit dem Leasingnehmer einen Vertrag abschließen. Bei dem Leasingvertrag kann vor allem Linie zwischen dem Restwert-Leasing und dem Operative-Leasing unterschieden werden. Bei dem Restwert-Leasingvertrag wird zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart, dass der Leasingnehmer einen meist monatlich gleichen Betrag an den Leasingeber zahlt. Diese Leasingrate setzt sich dabei aus einem Anteil des Objektwertes zusammen, wie auch aus den Gebühren und Zinsen, welche der Leasinggeber dem Leasingnehmer für das Leasinggeschäft in Rechnung stellt. Am Ende der Laufzeit hat der Leasingnehmer mit den geleisteten monatlichen Leasingraten die Druckmaschine oder ein anderes Leasingobjekt nicht vollständig bezahlt, sondern es bleibt stets ein Restwert bestehen.

Durch die Zahlung dieses Restwertes erhält der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, die Druckmaschine zu kaufen. Durch die vollständige Zahlung des Restwertes wandelt sich der Besitz in das Eigentum des Leasingnehmers. Jedoch ist es für den Leasingnehmer keine vertragliche Pflicht, das Eigentum an der Druckmaschine am Ende der Vertragslaufzeit zu erwerben. Dadurch ist das Druckmaschinen-Leasing für ein Unternehmen besonders flexibel. Sollte das Leasinggeschäft für den Eigentumserwerb genutzt werden, so sind die monatlichen Raten im Gegensatz zu einer regulären Finanzierung häufig deutlich niedriger. Bei dem Operative-Leasing einer Druckmaschine hingegen geht der Leasingnehmer bereits zu Anfang des Vertragsabschluss davon aus, dass dieser das Eigentum an der Druckmaschine nicht erwerben möchte. So handelt es sich bei dem Operative-Leasing um eine Art Nutzungsvereinbarung ohne Kaufabsicht. Das Operative-Leasing eignet sich insbesondere für Unternehmen, welche nur kurzfristig die Maschine benötigen.

Dies kann zum Beispiel in Zeiten mit einem hohen Auftragspensum der Fall sein. Der Vorteil für diese Unternehmen ist, dass bei dieser Leasingart in der Regel besonders kurze Kündigungsfristen vereinbart werden. Bei dem Restwert-Leasing hingegen ist es für beide Parteien nicht einfach möglich, den Vertrag vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn beide Parteien dieser vorzeitigen Kündigung zustimmen, oder wenn eine Vertragspartei gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt. Sollte der Leasingnehmer ohne einen wichtigen Grund aus dem Vertrag frühzeitig ausscheiden wollen, so wird der Leasinggeber dem Leasingnehmer Ausgleichszahlungen in Rechnung stellen. Aufgrund der Höhe dieser Forderung lohnt es sich für das Unternehmen häufig nicht, frühzeitig den Vertrag zu kündigen, sondern in vielen Fällen ist es günstiger, die vereinbarten monatlichen Leasingraten wie vereinbart bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu leisten.