Direkt Leasing

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Beim Direkt-Leasing handelt es sich um eine Leasingart, bei welcher das Leasinggeschäft durch den direkten Kontakt zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer zustande kommt. Bei dieser speziellen Leasingart ist kein Vermittler oder eine sonstige dritte Person beteiligt.

Der Leasinggeber ist bei dem Direkt-Leasing somit in der Regel gleichzeitig auch der Hersteller des Leasingobjektes. Aus diesem Grund handelt es sich beim Hersteller-Leasing um eine Direkt-Leasingart. Das Direkt-Leasing steht im Gegensatz zu den Leasingarten, bei welchen der Leasingvertrag unter Mitwirkung von Dritten zustande kommt. In diesen Fällen wird zum Beispiel von dem Vermittler-Leasing oder von dem Vertriebsleasing gesprochen. Das Direkt-Leasing bietet dem Leasingnehmer den Vorteil, dass es bei dem Eintreten eines Garantiefalles nicht zu Problemen kommt. Denn der Leasinggeber ist gleichzeitig der Hersteller und dadurch ist dieser im Garantiefall der direkte Ansprechpartner für den Leasingnehmer. Beim indirekten Leasing hingegen ist dies nicht der Fall. Bei diesem ist stets eine dritte Partei beteiligt, wodurch sich der Leasingnehmer im Zweifel beim Eintreten eines Garantiefalls mit dem Leasinggeber, wie auch mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss. Das Direkt-Leasing wird in der Regel nicht privaten Leasingnehmern angeboten, sondern diese Leasingart richtet sich insbesondere an Unternehmen. Beim Abschluss von privaten Leasingverträgen gehen die meisten Hersteller über den Händler, um die privaten Kunden zu erreichen. Über das Direkt-Leasing lassen sich viele unterschiedliche Leasingobjekte finanzieren. Zu den Leasingobjekten, welche von Unternehmen über das Direkt-Leasing finanziert werden, zählen zum Beispiel Fahrzeuge, Computersysteme, Maschinen oder Büromaschinen.

Das Direkt-Leasing kann sowohl als Teilamortisations-Leasingvertrag, wie auch als Vollamortisations-Leasingvertrag abgeschlossen werden. Das Teilamortisations-Leasing bietet dem Leasingnehmer den Vorteil, dass die Leasingraten häufig deutlich niedriger sind. Denn die Leasingraten werden nicht anhand des Gesamtwertes berechnet, wie es bei dem Vollamortisations-Leasing der Fall ist, sondern anhand des Wertes abzüglich des Restwertes. Jedoch ist das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit somit noch nicht vollständig bezahlt worden. Der Restbetrag müsste bei einer gewünschten Eigentumsübernahme in einem Betrag bezahlt werden oder durch ein Anschlussleasing finanziert werden. Bei dem Vollamortisations-Leasing hingegen ist das Leasingobjekt am Ende der Leasinglaufzeit vollständig durch die Raten finanziert worden.

Mit dem Abschluss des Direkt-Leasingvertrages erhält der Leasingnehmer häufig auch einen Full-Service-Vertrag angeboten. Mit diesem erhält der Leasingnehmer zusätzlich einige Dienstleistungen rund um das Leasingobjekt angeboten. Dazu zählt zum Beispiel die Übernahme der regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten oder auch das gesamte Management der Versicherungen für das Leasingobjekt. Somit erhält der Leasingnehmer den Vorteil, dass der Leasinggeber gleichzeitig auch sämtliche Dienstleistungen übernimmt. Die Kosten dafür werden im Normalfall in die zu zahlenden Leasingraten integriert, so dass für den Leasingnehmer keine weiteren Kosten während der gesamten Leasinglaufzeit anfallen. Dadurch kann der Leasingnehmer mit einem Direkt-Leasingvertrag und dem zusätzlichen Full-Service-Vertrag besonders gut mit den anfallenden Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit kalkulieren. Aber auch für den Leasinggeber hat ein solcher Direkt-Leasingvertrag mit Full-Service-Vertrag einige Vorteile. Denn der Leasinggeber kann den Kunden besonders gut an das eigene Unternehmen binden.