Depot Leasing

· Depot Leasing

Das Depot-Leasing stellt eine ganz spezielle Leasingart dar. Diese Leasingart stellt eine Unterform vom so genannten Restwertleasing dar. Bei dem Depot-Leasing wird zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber ein regulärer Leasingvertrag geschlossen.

Bei einem regulären Restwert-Leasingvertrag erhält der Leasingnehmer während der gesamten Laufzeit das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Leasingobjekt. Anschließend erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, durch die Zahlung des Restwertes das Eigentum an dem Leasingobjekt zu erwerben. Bei diesem regulären Restwert-Leasingvertrag würde dieser restliche Betrag erst im Anschluss an die Leasinglaufzeit fällig werden. Bei dem Depot-Leasing hingegen wird der Leasingnehmer den zu zahlenden Restwert bereits mit dem Abschluss des Leasingvertrages in einem Depot hinterlegen. Bei der Berechnung des Restwertes des Leasingobjektes werden die zu zahlenden monatlichen Leasingraten, sowie die Zinsen und Gebühren, welche für den Abschluss des Leasingvertrages anfallen, mit eingerechnet. Der jeweilige Restwert wird allerdings ohne die Umsatzsteuer in dem Depot hinterlegt. Umso höher der Restwert, welchen der Leasingnehmer in dem Depot hinterlegt, desto niedriger sind die monatlich zu zahlenden Leasingraten. Trotz der Hinterlegung des Restwertes bereits am Anfang der Vertragslaufzeit erhält der Leasingnehmer das Eigentum an dem jeweiligen Leasingobjekt erst am Vertragsende. Das Depot-Leasing ist dabei nicht mit dem Anzahlungs-Leasing zu verwechseln. Bei diesem handelt es sich um ein Leasinggeschäft, bei welchem der Leasingnehmer an den Leasinggeber bereits mit dem Abschluss des Vertrages eine Anzahlung leistet.

Durch diese Anzahlung verringert sich der gesamte Betrag des Leasingvertrages. Dieses ist bei dem Depot-Leasing nicht der Fall, bei diesem verringert sich lediglich die Restwertzahlung bzw. eine Restwertzahlung am Ende der Laufzeit ist bei dem Depot-Leasing in vielen Fällen gar nicht mehr notwendig. Denn mit der Zahlung der Leasingraten und dem bereits geleisteten Depotbetrag hat der Leasingnehmer in der Regel die gesamte Vertragssumme an den Leasinggeber geleistet. Das Depot-Leasing dient in erster Linie dem Leasinggeber durch die Verminderung des Risikos.

Denn durch die Hinterlegung des Restwertes in dem Depot erhält der Leasinggeber die Sicherheit, dass der Leasinggeber den restlichen Betrag zum Ende der Laufzeit auch wirklich aufbringen kann. Durch diese spezielle Leasingart erhalten so auch Leasingnehmer mit einer nicht ausreichenden Bonität die Möglichkeit einen Leasingvertrag abzuschließen. Zudem kann der hinterlegte Restwertbetrag in dem Depot auch dazu genutzt werden, etwaige Schäden zu begleichen, welche der Leasingnehmer an dem Leasingobjekt zu verschulden hat. In der Praxis findet das Depot-Leasing besonders häufig im privaten Bereich Verwendung, insbesondere bei der Finanzierung von Fahrzeugen. Aber nicht nur Neuwagen, sondern auch immer mehr gebrauchte Fahrzeuge werden über die Möglichkeit des Depot-Leasing finanziert.