Immobilien Leasing

· Immobilien Leasing

Eine in manchen Bereichen häufig genutzte Art der Finanzierung ist das Leasing. Insbesondere Unternehmen machen nicht selten von den diversen Angeboten im Leasingbereich Gebrauch, sei es das Leasen von Maschinen oder von Fahrzeugen. Zudem gibt es auch das so genannte Immobilien-Leasing. Wie man vom Namen her bereits ableiten kann ist es beim Immobilien-Leasing so, dass eine Immobilie für eine bestimmte Dauer gemietet werden kann.

In der Praxis kommt das Immobilien-Leasing im Privatbereich überhaupt nicht vor, sondern wird ausschließlich von Selbstständigen und/oder Unternehmen als Finanzierungsmöglichkeit genutzt. Daher darf das Immobilien-Leasing auch nicht mit dem Mietkauf verwechselt werden, auch wenn es sich um ähnliche Konstruktionen handelt. Für Unternehmen bietet das Leasing von Immobilien vor allen Dingen den Vorteil, dass keine großen Kapitalsumme gebunden werden und somit Liquidität verloren geht. Das wäre jedoch der Fall, wenn man eine Immobilie kaufen statt leasen würde. Zudem ist das Leasing auch gegenüber der Finanzierung über einen Kredit oftmals von Vorteil, weil so die Kreditlinie des Unternehmens bei den Banken nicht belastet wird. Im Rahmen vom Immobilien-Leasing wird dem Leasingnehmer vertraglich ein Nutzungsrecht an der Immobilie für einen festgelegten Zeitraum seitens des Leasinggebers eingeräumt. Die entstehenden Kosten in Form der Leasingraten kann der Leasingnehmer zudem steuermindernd als Betriebsausgaben absetzen. In der Praxis gibt es verschiedene Modelle beim Immobilien-Leasing. Mitunter werden in einigen Branchen stets die gleichen Modelle gewählt, weil diese dann auf die Bedürfnisse der Unternehmen aus einer bestimmten Branche eingehen.

Ein Modell von Immobilien-Leasing ist zum Beispiel das Neubauleasing. Im Rahmen dieser Variante funktioniert das Leasing in der Praxis meistens so, dass der Leasinggeber eine Immobilie errichten lässt, und zwar genau nach den Wünschen des Leasingnehmers, der vor Baubeginn bereits feststeht. Im Rahmen des geschlossenen Leasingvertrages wird dann auch direkt vereinbart, dass der Leasingnehmer nach Ablauf der Leasingdauer ein Ankaufsrecht für diese zuvor geleaste Immobilie erhält. Ein anderes Modell im Bereich vom Immobilien-Leasing ist das so genannte „Buy-and-lease“. Diese Variante ist im Grunde die am häufigsten genutzte Form des Immobilien-Leasing. Der Leasingnehmer mietet hier ein bereits bestehendes Objekt für eine vereinbarte Dauer und nach Ende der Leasingzeit kann entweder auch hier das Objekt gekauft werden oder es fällt wieder an den Leasinggeber zurück.

Ein drittes Modell wird auch als „Sale-and-lease-back“ bezeichnet. Dahinter verbirgt sich die Variante, dass ein Unternehmen zunächst eine Immobilie verkauft, von der es der Eigentümer ist. Diese verkaufte Immobilie wird dann aber gleichzeitig „zurück“ geleast. Der Vorteil für den Leasingnehmer liegt hier darin, dass zunächst durch den Verkauf der Immobilie Kapital in die „Kasse“ des Unternehmens fließt, die Immobilie aber über den Weg des Immobilien-Leasing dennoch weiterhin genutzt werden kann und dem Unternehmen somit zur Verfügung steht. Auch in diesem Fall können die Leasingraten zudem als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ferner gibt es auch bei diesem Leasing-Modell in der Regel für den Leasingnehmer die Option, die zuvor besessene und nun geleaste Immobilie am Ende der Laufzeit zu kaufen.